Allgemeine Gastaufnahmebedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen, die der Anbieter gegenüber dem Gast erbringt. Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
- Eine Untervermietung oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie eine Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist ausgeschlossen.
- Abweichende Bedingungen des Gastes gelten nur, wenn sie vorab vereinbart wurden. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Beherbergungsvertrag
- Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich (Briefpost, E-Mail und/oder Telefax) bestätigt und damit annimmt (Annahme).
- Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Bucht ein Dritter für den Gast, haftet er dem Anbieter gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Der Gast hat die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. Weicht die Buchungsbestätigung von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast nicht unverzüglich Einwendungen, gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Der Anbieter verpflichtet sich, die gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr wird nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale übernommen, nicht für subjektive Qualitätsmerkmale (z. B. Belüftung).
- Der Gast verpflichtet sich, die jeweils geltenden bzw. vereinbarten Preise für die Überlassung der Ferienwohnung sowie für weitere in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für durch den Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
- Alle Preise enthalten die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Der Gast hat wahrheitsgemäß anzugeben, wie viele Personen die Ferienwohnung belegen. Die Nutzung ist auf die in der Buchungsbestätigung (§ 2 Abs. 1) genannte Personenzahl begrenzt. Eine höhere Belegung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig; in diesem Fall erhöht sich der Preis auf den vom Anbieter hierfür allgemein berechneten Preis.
- Liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein berechnete Preis für entsprechende Leistungen, kann der Anbieter den vereinbarten Preis angemessen, maximal um 10 %, anpassen.
- Der Gesamtpreis für die Überlassung der Ferienwohnung sowie vereinbarte Zusatzleistungen ist spätestens am Anreisetag bei Schlüsselübergabe fällig und zu diesem Zeitpunkt in bar zu bezahlen, sofern keine andere Zahlungsweise ausdrücklich vereinbart wurde. EC- und Kreditkarten können vor Ort nicht akzeptiert werden.
- Der Anbieter kann vor Anreise eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Wird eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung (§ 2 Abs. 1) verlangt, ist diese am 8. Tag nach Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zu diesem Zeitpunkt keinen Zahlungseingang feststellen und wird auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht gezahlt, ist der Anbieter zum Rücktritt berechtigt; dies ist dem Gast schriftlich mitzuteilen. § 5 Abs. 3 gilt dann entsprechend, wobei der 8. Tag nach Übermittlung der Buchungsbestätigung als Stornierungstag gilt.
- Eine Aufrechnung durch den Gast ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
- Der Gast hat die Ferienwohnung sowie das Inventar pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt Nachtruhe. In diesem Zeitraum ist besondere Rücksicht auf Mitbewohner und Nachbarn zu nehmen; TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
- Während der Mietdauer hat der Gast beim Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
- Haustiere sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Der Anbieter kann hierfür einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne Zustimmung untergebracht, kann der Anbieter eine Reinigungspauschale von bis zu 300,00 € (netto) berechnen.
- In der Ferienwohnung gilt ein generelles Rauchverbot. Bei Verstößen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale von bis zu 300,00 € (netto) berechnen. Rauchen ist ausschließlich auf Balkonen und Terrassen zulässig.
- Die Internetnutzung ist erlaubt, soweit sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere rechtswidrige Downloads/Seitenaufrufe) werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt. Für eine rechtswidrige Nutzung haftet ausschließlich der Gast.
- Das Einbringen und/oder Anbringen von Dekorationen oder ähnlichen Materialien ist nicht gestattet. Für dennoch eingebrachte/angebrachte Gegenstände haftet der Gast allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Schäden durch Dekoration, Kerzen o. ä. sind vom Gast zu ersetzen.
- Der Anbieter hat ein Zutrittsrecht zur Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Dabei nimmt der Anbieter angemessen Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gastes. Der Anbieter informiert den Gast vorab über die Ausübung des Zutrittsrechts, soweit dies nach den Umständen zumutbar und möglich ist.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
- Ein Rücktritt des Gastes vom Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Ausgenommen sind Fälle des Leistungsverzugs des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- Ein Rücktritt ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen ist nur möglich, wenn eine Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Gast es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich ausübt, es sei denn, es liegt Leistungsverzug oder von dem Anbieter zu vertretende Unmöglichkeit vor.
- Der Gast kann bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren. Danach gelten folgende Stornokosten (bezogen auf den Übernachtungspreis):
- bis spätestens 30 Tage vor Anreise: 0 %
- 25 bis 29 Tage vor Anreise: 20 %
- 15 bis 24 Tage vor Anreise: 40 %
- 10 bis 14 Tage vor Anreise: 60 %
- 5 bis 9 Tage vor Anreise: 80 %
- weniger als 5 Tage vor Anreise: 100 %
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, sofern der Anbieter keiner mündlichen Stornierung zustimmt. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs beim Anbieter.
4. Bei Nichtinanspruchnahme der Ferienwohnung hat der Anbieter Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen.
5. Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22:00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 gilt entsprechend. Zusätzlich kann der Anbieter eine Verwaltungsgebühr von 100,00 € (netto) berechnen.
6. Wurde ein Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 vereinbart, ist der Anbieter in dieser Zeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn andere Anfragen für die gebuchte Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
7. Der Anbieter kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurücktreten bzw. außerordentlich kündigen, insbesondere wenn
a) höhere Gewalt oder andere nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen (z. B. Person des Gastes, Zweck, Belegung, Unterbringung von Tieren) gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird,
d) ein begründeter Anlass besteht anzunehmen, dass die Inanspruchnahme die Sicherheit, den Hausfrieden anderer Gäste/Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
8. Der Anbieter informiert den Gast unverzüglich über Rücktritt/Kündigung. In Fällen nach Abs. 7 a) erstattet der Anbieter bereits geleistete Miet- und/oder Vorauszahlungen unverzüglich. Bei berechtigtem Rücktritt/Kündigung besteht kein Schadensersatzanspruch des Gastes. Der Gast ersetzt dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus Rücktritt/Kündigung nach Abs. 7 entstehen.
§ 6 Haftung; Verjährung
- Der Anbieter haftet für Verpflichtungen aus dem Vertrag. Soweit gesetzlich keine zwingende unbeschränkte Haftung besteht, ist die Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Bei Störungen oder Mängeln wird der Anbieter nach Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Gastes die Störung/den Mangel beheben. Der Gast wirkt im zumutbaren Rahmen mit, um Störungen/Mängel zu beseitigen und Schäden zu minimieren.
- Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; diese gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung nach diesen Vorschriften ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder zurücklässt.
- Der Gast haftet für alle Schäden, die er, Mitreisende oder Besucher im Haus, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar schuldhaft verursachen. Dem Gast wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen. Schäden sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, insbesondere bei Schäden mit Auswirkungen auf andere Wohnungen (z. B. Wasser- oder Feuerschäden).
- Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren nach den jeweiligen gesetzlichen Fristen.
§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; verspätete Räumung
- Die Ferienwohnung steht am Anreisetag in der Regel ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise hat bis 22:00 Uhr zu erfolgen, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Anreise vor 15:00 Uhr ist ebenfalls nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
- Ist eine Anreise zwischen 22:00 Uhr und 08:00 Uhr vereinbart und erfolgt sie in diesem Zeitraum, wird ein Aufschlag von 25,00 € erhoben.
- Der Gast hat bei Anreise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
- Der Anbieter kann bei Anreise eine Kaution von 160,00 € verlangen. Die Kaution wird bei fristgerechter Räumung und Rückgabe aller Schlüssel am Abreisetag erstattet, sofern nichts anderes vereinbart ist und keine vom Gast zu vertretenden Schäden vorliegen. Bei darüber hinausgehenden Schäden leistet der Gast noch vor Ort den zur Schadensregulierung erforderlichen Betrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
- Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zu übergeben. Bei verspäteter Räumung hat der Anbieter Anspruch auf eine Zusatzzahlung:
a) 60,00 € (netto) bei Räumung nach 11:00 Uhr, aber vor 13:00 Uhr,
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei Räumung nach 13:00 Uhr.
Zusätzlich kann der Anbieter Ersatz weiterer Schäden verlangen, die durch die verspätete Räumung entstehen. Eine spätere Abreise bedarf der Genehmigung des Anbieters. - Die Räumung gilt erst als erfolgt, wenn sämtliche Schlüssel an den Anbieter oder dessen Vertreter herausgegeben wurden. Sofern vorher ausdrücklich vereinbart, kann der Gast alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Tür zuziehen. Der Gast hat die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu prüfen.
- Bei Schlüsselverlust ersetzt der Gast die Kosten der Neuherstellung und ggf. den Einbau neuer Schlösser.
§ 8 Datenschutz
Die vom Gast angegebenen personenbezogenen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht für die Vertragsabwicklung erforderlich ist.
Siehe Datenschutzerklärung und Datenmodell.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Annahmeerklärung oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Buchau, Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht ist Biberach an der Riß. Allgemeiner Gerichtsstand ist Biberach an der Riß.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Diese Gastaufnahmebedingungen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
